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   LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04   

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LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04 (https://dejure.org/2005,28586)
LG Köln, Entscheidung vom 06.04.2005 - 9 S 392/04 (https://dejure.org/2005,28586)
LG Köln, Entscheidung vom 06. April 2005 - 9 S 392/04 (https://dejure.org/2005,28586)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Kunde die Leistung des Telefonnetzbetreibers - die Herstellung einer Verbindung - in Anspruch genommen hat, trägt grundsätzlich Letzterer (vgl. BGH in NJW 2004, 3183 mit weiteren Nachweisen).

    Vielfach wird der Grund für die Nichtzahlung fehlende Liquidität sein, ohne dass Einwendungen insbesondere gegen die Verbindungsentgelte geltend gemacht werden sollen oder können (vgl. dazu Struck in der Anm. zu OLG Dresden in CR 2002, 35 f.; BGH in NJW 2004, 3183 ff.) Dafür ist vielmehr erforderlich, dass der Erklärung der Beklagten zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, dass sie Beanstandungen spezifisch im Hinblick auf die Verbindungspreise geltend macht (vgl. BGH a.a.O.), was hier nicht der Fall ist.

  • OLG Dresden, 25.01.2001 - 9 U 2729/00

    Nachweis von Telekommunikations-Dienstleistungen nach Löschung der

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04
    Soweit das OLG Dresden in CR 2002, 34 davon ausgeht, dass bereits die Nichtzahlung als Einwendung anzusehen ist, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01

    Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04
    Hat der Anbieter seine Hinweispflicht nicht erfüllt, ändert sich an der Darlegungs- und Beweislast für die Herstellung der einzelnen Verbindungen auch dann nichts, wenn der Kunde - wie hier - Einzelverbindungsnachweise erhalten hat (vgl. BGH a.a.O.; LG Frankfurt/Oder , MMR 2002, 249, 250; LG Kiel, NJW-RR 1998, 1366, 1367).
  • LG Kiel, 17.04.1997 - 8 S 238/96
    Auszug aus LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04
    Hat der Anbieter seine Hinweispflicht nicht erfüllt, ändert sich an der Darlegungs- und Beweislast für die Herstellung der einzelnen Verbindungen auch dann nichts, wenn der Kunde - wie hier - Einzelverbindungsnachweise erhalten hat (vgl. BGH a.a.O.; LG Frankfurt/Oder , MMR 2002, 249, 250; LG Kiel, NJW-RR 1998, 1366, 1367).
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